OB Scherff soll schwerwiegenden Vorwurf korrigieren – Wohnhaus wurde nach Aussagen der Betroffenen nicht fotografiert

Wuppertal. Zu der von Oberbürgermeisterin Miriam Scherff öffentlich verbreiteten Behauptung, zwei AfD-Politiker hätten ihr privates Wohnhaus fotografiert und damit versucht, sie und ihre Familie in ihrem privaten Umfeld unter Druck zu setzen, nehme ich als Kreissprecher des AfD Kreisverbandes mit aller Deutlichkeit Stellung.

Mir liegen inzwischen schriftliche Erklärungen der beiden betroffenen Personen vor. Beide bestreiten ausdrücklich, das Wohnhaus der Oberbürgermeisterin fotografiert zu haben.

Nach den vorliegenden Schilderungen fand am 18. September eine Ortsbegehung durch AfD-Mitglieder der Bezirksvertretung Cronenberg aufgrund einer konkreten Anwohnerbeschwerde über die Parksituation und mehrere Baustellen im Bereich Wilhelmring/Köhlerstraße statt. Gegenstand der Dokumentation waren diese Baustellen und die örtliche Verkehrssituation. Zu der Angelegenheit wurde anschließend auch eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet.

Das Wohnhaus von Frau Scherff war nach den schriftlichen Aussagen der Beteiligten weder Ziel noch Gegenstand dieser Dokumentation.

Besonders schwer wiegt, dass Frau Scherff nach ihrer eigenen öffentlich wiedergegebenen Darstellung die angebliche Aufnahme ihres Hauses nicht selbst beobachtet hat. Sie erklärte vielmehr, zunächst von anderen Personen darüber informiert worden zu sein und anschließend in der Umgebung zwei AfD-Mitglieder erkannt zu haben.

Aus einer solchen mittelbaren Information wurde anschließend öffentlich die definitive Behauptung: Zwei AfD-Mitglieder hätten ihr Zuhause fotografiert. Darauf aufbauend wurde von einer „perfiden Methode“, von Einschüchterung und davon gesprochen, die Familie in die politische Auseinandersetzung hineinzuziehen.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der bei der bisherigen öffentlichen Darstellung nicht unter den Tisch fallen darf: Nach der schriftlichen Schilderung eines Beteiligten fuhr Frau Scherff den beiden Personen selbst mit ihrem Fahrzeug hinterher, hielt neben ihnen an und sprach sie unmittelbar auf die Situation an.

In diesem Gespräch wurde ihr nach Angaben des Beteiligten ausdrücklich erklärt, dass die beiden im Rahmen ihrer kommunalpolitischen Arbeit einer Anwohnerbeschwerde über Baustellen und die Parksituation im betreffenden Bereich nachgingen. Von einem anonymen oder heimlichen Vorgehen kann vor diesem Hintergrund kaum gesprochen werden.

Darüber hinaus ist nach den uns vorliegenden Angaben mindestens eine der beiden Personen Frau Scherff bereits aus ihrer früheren beruflichen Tätigkeit bei der Barmenia bekannt. Auch deshalb ist die Vorstellung zweier völlig unbekannter Personen, die heimlich ihr privates Umfeld ausgespäht hätten, mit dem geschilderten tatsächlichen Ablauf nicht in Einklang zu bringen.

Das ist ein außerordentlich schwerwiegender Vorwurf gegen zwei konkrete Menschen.

Wer ein öffentliches Amt von der Bedeutung einer Oberbürgermeisterin bekleidet, trägt eine besondere Verantwortung für die Tatsachenbehauptungen, die er über politische Gegner verbreitet. Eine nicht selbst beobachtete und von den Beschuldigten ausdrücklich bestrittene Darstellung darf nicht kurzerhand zur feststehenden Tatsache erklärt und anschließend mit dem Vorwurf politischer Einschüchterung verbunden werden.

Noch weniger akzeptabel ist, was daraus inzwischen entstanden ist: Die beiden Betroffenen werden öffentlich an den Pranger gestellt, während ihre Darstellung des tatsächlichen Geschehens bislang kaum Gehör findet.

Politische Auseinandersetzung rechtfertigt keine Vorverurteilung. Auch nicht gegenüber Mitgliedern der AfD.

Wir weisen jede Form der Einschüchterung von Politikern und jeden Eingriff in deren privates Umfeld entschieden zurück. Gerade deshalb darf mit einem solchen Vorwurf nicht leichtfertig umgegangen werden. Wer behauptet, politische Gegner hätten bewusst das private Wohnhaus einer Oberbürgermeisterin ins Visier genommen, muss eine solche Behauptung auch belastbar belegen können.

Nach dem derzeit bekannten Sachstand gibt es dafür aus unserer Sicht keinen Beleg. Demgegenüber liegen uns zwei schriftliche Erklärungen der unmittelbar Beteiligten vor, wonach das Haus nicht fotografiert wurde und sich ihre Tätigkeit ausschließlich auf eine kommunalpolitisch veranlasste Ortsbegehung bezog.

Ich fordere Frau Oberbürgermeisterin Scherff deshalb auf, die Tatsachenbehauptung, die beiden Personen hätten ihr Wohnhaus fotografiert, öffentlich zu korrigieren, sofern sie hierfür keinen belastbaren Nachweis vorlegen kann.

Ebenso erwarte ich, dass aus einer kommunalpolitischen Ortsbegehung nicht nachträglich eine Geschichte über angebliche Observation, Bedrohung oder Einschüchterung konstruiert wird und Frau Scherff sich für diese Aussage öffentlich entschuldigt.

Die AfD Wuppertal stellt ausdrücklich klar: Die Morddrohungen, Beleidigungen und widerwärtigen Angriffe, denen Frau Scherff und ihre Familie in der Vergangenheit ausgesetzt waren, verurteilen wir ohne jede Einschränkung. Wer Politiker oder deren Angehörige bedroht, überschreitet eine Grenze, die in einer demokratischen Auseinandersetzung niemals überschritten werden darf.

Gerade deshalb verwahrt sich die AfD Wuppertal dagegen, dass zwei ihrer Mitglieder nun ihrerseits ohne belastbaren Nachweis in die Nähe eines gezielten Einschüchterungsversuchs gerückt werden.

Wir wissen aus eigener Erfahrung, was es bedeutet, wenn politische Auseinandersetzungen tatsächlich in das private Umfeld getragen werden. In Wuppertal wurden Wohnhäuser von AfD-Funktionären aufgesucht und beschmiert, Privatadressen öffentlich gemacht, Fahrzeuge beschädigt, und Parteieigentum angegriffen und teilzerstört. Auch der Kreissprecher der AfD Wuppertal war Ziel eines Buttersäureangriffs und einer massiven Beschädigung seines privaten Fahrzeugs.

Diese Erfahrungen führen uns aber gerade nicht dazu, jeden politischen Gegner unter Generalverdacht zu stellen. Im Gegenteil: Wer selbst erfahren hat, welche Folgen öffentliche Stigmatisierung und politische Einschüchterung haben können, sollte besonders sorgfältig zwischen einem belegten Sachverhalt, einer Vermutung und einer persönlichen Wahrnehmung unterscheiden.

Deshalb gilt für Frau Scherff derselbe Maßstab wie für uns: Tatsächliche Bedrohungen müssen konsequent verfolgt und verurteilt werden. Aber niemand darf aufgrund einer unbewiesenen Behauptung öffentlich zum Täter erklärt werden.

Wer zu Recht Schutz vor Diffamierung und Bedrohung für sich selbst verlangt, muss diesen Maßstab auch gegenüber politischen Gegnern gelten lassen.

Der Versuch, zwei Menschen auf Grundlage einer bestrittenen Behauptung öffentlich zu stigmatisieren, ist keine verantwortungsvolle politische Kommunikation.

Es geht hier nicht darum, Frau Scherffs persönliche Wahrnehmung oder ihr Recht auf Schutz ihres privaten Umfeldes in Frage zu stellen. Es geht um etwas sehr Grundsätzliches:

Eine Oberbürgermeisterin darf aus einem Verdacht keine öffentliche Verurteilung machen und diese über Medien in die weite Welt hinaustragen.

Wir erwarten deshalb eine Rückkehr zu den Tatsachen – und eine öffentliche Richtigstellung des Vorwurfs, sowie eine Entschuldigung von Seiten der Oberbürgermeisterin bezüglich ihres Fehlverhaltens gegenüber zwei Mitgliedern unserer Partei!