Sehr geehrte Frau Federschmidt,
sehr geehrte ehemalige Mitglieder des Presbyteriums,

in dem Bericht in der Wuppertaler Rundschau vom 8. Februar 2017 begründen (nach Superintendentin Federschmidt) Sie, die zurückgetretenen Presbyter, Ihre Amtsniederlegung damit, dass die Kandidatur Ihres ehemaligen Kollegen Dr. Hartmut Beucker im Widerspruch zum Evangelium in der Tradition der Barmer Theologischen Erklärung stehe.

Was hat die Barmer Theologische Erklärung, d.h. die Abgrenzung zu den sog. „Deutschen Christen“ (1932–1945) mit der AfD zu tun?

Ist dies nicht Scheinheiligkeit in Reinkultur, das Eine zu verdammen, aber gleichzeitig an den Segnungen der heute noch geltenden Kirchenverträge mit der Nazi-Regierung festzuhalten (Kirchensteuer, Religionsunterricht, Alimentierung der Bischöfe incl. ihres Hofstaats aus allg. Steuermitteln usw.)?

Sollten Sie da nicht lieber mit Ihrem Religionsgründer Martin Luther bzw. seinen antisemitischen Traktaten, wie beispielsweise „Von den Juden und ihren Lügen“ (1543), abrechnen?

„Du Heuchler, zieh am ersten den Balken aus deinem Auge; darnach siehe zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst“ (Matth. 7:5)

Sehr geehrte Frau Federschmidt, sehr geehrte Mitglieder des Südstadt-Presbyteriums, ich habe von Ihnen bis heute noch keine vernünftige Erklärung zu Ihrem Feldzug gegen Herrn Beucker gelesen oder gehört. Also reden Sie doch bitte nicht immer um den heissen Brei herum, sondern sagen Sie einmal ganz eindeutig, in welchen Punkten Ihrer Meinung nach die AfD nicht mit dem Evangelium vereinbar sein soll.

Und falls Sie sich weder mit dem Grundsatzprogramm der AfD, noch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland so richtig beschäftigt haben sollten, darf ich Ihnen stattdessen das Grundgesetz des Christentums, die 10 Gebote und daraus speziell das 8. Gebot ans Herz legen: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Beutel
AfD-Mitglied und Christ